Rechtsprechung
OLG Köln, 27.01.2004 - 3 U 71/03 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Gleichzeitige Verpflichtung zur Abtretung des Herausgabeanspruchs und zur Eigentumsübertragung; Zurückbehaltungsrecht aus dem Rechtsgedanken der §§ 257, 1000 BGB; Zulässigkeit der Einrede der Verjährung
- Judicialis
BGB § 215 n. F.; ; BGB § 255; ; BGB § 257; ; BGB § 390 S. 2; ; BGB § 404; ; BGB § 929; ; BGB § 931; ; BGB § 952; ; BGB § 985; ; BGB § 1000; ; BRAO § 51 b
- rewis.io
- VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)
BGB § 255; BGB § 929; BGB § 931
Anspruch des Anwalts gegen den Mandanten auf Abtretung eines Ersatzanspruchs L - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB §§ 255 929 931
Haftung eines Rechtsanwalts gegenüber seinem Mandanten; Abtretung eines Herausgabeanspruchs - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Aachen, 16.04.2003 - 4 O 362/02
- OLG Köln, 27.01.2004 - 3 U 71/03
Papierfundstellen
- NJW 2004, 3569 (Ls.)
- NJW-RR 2004, 1391
- VersR 2005, 512 (Ls.)
Wird zitiert von ... (6) Neu Zitiert selbst (2)
- RG, 19.12.1904 - VI 241/04
Gläubigerrecht im Konkurse; K.O. §64
Auszug aus OLG Köln, 27.01.2004 - 3 U 71/03
Insoweit greifen die Bedenken, die von Oetker (…MünchKom a.a.O., Rn. 18) gegenüber der herrschenden Meinung, wonach der Ersatzpflichtige mit der Abtretung des Herausgabeanspruchs gemäß § 931 BGB Eigentümer wird (…Palandt-Heinrichs, a.a.O., Rn. 9;… Soergel-Mertens, a.a.O., Rn. 9;… Staudinger-Bittner, a.a.O., Rn. 43; RGZ 59, 367 (371)), geäußert worden sind, hier nicht Platz. - BGH, 12.12.1996 - IX ZR 214/95
Berechtigung zum Vorsteuerabzug bei Lieferung von Tierarzneimitteln
Auszug aus OLG Köln, 27.01.2004 - 3 U 71/03
Der Anspruch auf Eigentumsübertragung an dem Schlepper ergibt sich nicht aus dem Wandlungsanspruch des Beklagten, den der Kläger zu 2. hat verjähren lassen; vielmehr kann er nur aus einer entsprechenden Anwendung des § 255 BGB hergeleitet werden, der Ausdruck des schadensersatzrechtlichen Bereicherungsverbots ist und verhindern soll, dass der Geschädigte einen doppelten Ausgleich erhält (…Palandt-Heinrichs, a.a.O. Rn. 1;… Soergel/Mertens a.a.O., Rn. 3; BGH NJW 97, 1008 f. (1012)).
- OLG Hamburg, 25.03.2004 - 3 U 151/03
Zur Zulässigkeit eines TV-Spots, bei dem es sich um eine vergleichende …
Die Klägerin warb für ihre Telefondienstleistung mit einem TV-Werbespot von 30 Sekunden Dauer (vgl. die Aufzeichnung auf der CD-ROM 71/03, d. i. die Anlage zum Schriftsatz der Klägerin vom 19. Dezember 2003 der Verfügungsakte gleichen Rubrums OLG Hamburg 3 U 71/03; vgl. dazu vorliegend noch das Story-Board der TV-Spot-Sendung vom 17. Januar 2003: Anlage K 5, vgl. Anlage B 1).Die dagegen gerichtete Berufung der Beklagten ist durch Urteil des Senats vom 25. März 2004 zurückgewiesen worden (OLG Hamburg 3 U 71/03).
Auf die Beiakte OLG Hamburg 3 U 71/03 mit allen Entscheidungen wird Bezug genommen.
Hinsichtlich des weiteren Vorbringens der Parteien und der von ihnen überreichten Anlagen wird ergänzend auf den gesamten Akteninhalt einschließlich der Beiakte OLG Hamburg 3 U 71/03 (= Landgericht Hamburg 416 O 9/03) Bezug genommen, insbesondere auf den Werbespot, der - wie ausgeführt - auf der CD-ROM 71/03 aufgezeichnet ist (vgl. dazu Anlagen K 5 und B 1) und den der Senat in der Berufungsverhandlung betreffend das parallele Verfügungsverfahren (Beiakte OLG Hamburg 3 U 71/03) vorgeführt und sich mit allen Beteiligten angesehen hat.
Diesen Werbespot hat sich der Senat - wie ausgeführt - in der Berufungsverhandlung zum parallelen Verfügungsverfahren (Beiakte OLG Hamburg 3 U 71/03) angesehen.
- OLG Hamm, 27.01.2023 - 11 U 60/20
Öffentlich-rechtliche Verwahrung; Amtshaftung; Beschlagnahme; Sicherstellung; …
Dementsprechend kann das beklagte Land grundsätzlich die Abtretung des Herausgabeanspruchs verlangen, wodurch auch das Eigentum an dem Fahrzeug gemäß § 931 BGB übergehen würde (OLG Köln, Urteil vom 27.01.2004 - 3 U 71/03, juris Rn. 4;… Bittner/Kolbe , in: Staudinger, BGB, Neubearbeitung 2019, § 255 Rn. 21 m. w. N.). - OLG Hamburg, 25.03.2004 - 3 U 184/03
Zur Streitwertbewertung eines Unterlassungsantrags - Zur irreführenden …
Die Klägerin warb für ihre Telefondienstleistung mit einem TV-Werbespot von 30 Sekunden Dauer (vgl. die Aufzeichnung auf der CD-ROM 71/03, d. i. die Anlage zum Schriftsatz der Klägerin vom 19. Dezember 2003 der Akte gleichen Rubrums OLG Hamburg 3 U 71/03; vgl. dazu vorliegend noch das Story-Board der TV-Spot-Sendung vom 25. Januar 2003: Anlage K 7, vgl. Anlage B 3).
- OLG Brandenburg, 18.10.2011 - 2 U 35/09
Amtshaftung: Haftung einer Gemeinde gegenüber Dritten für Falschauskunft über die …
Nicht erforderlich ist dabei nach anerkannter Rechtsprechung der völlige Verlust des Rechts, es genügt eine Entwertung (vgl. OLG Köln, NJW-RR 2004, 1391). - OLG Köln, 27.03.2008 - 18 U 160/06
Vorliegen der §§ 27 Abs. 3 S. 1, 183 Abs. 2 S. 1 AktG bzw. einer verdeckten …
Damit oblag es dem Kläger, sich zu dem Verbleib der "Edit"-Assets substantiiert zu erklären und seinen Klageantrag gegebenenfalls entsprechend anzupassen, weil ein der A.Com insoweit gegen die Schuldnerin zustehender Anspruch auf Herausgabe der Assets an die ihr schadensersatzverpflichtete Beklagte abzutreten wäre (arg. § 255 BGB; vgl. OLG Köln - 3. Zivilsenat - NJW-RR 2004, 1391f.). - OLG Hamburg, 06.05.2004 - 3 U 203/03
Zur Zulässigkeit der vergleichenden Preis-Werbung eines Telefondienstanbieters
Die Beklagte warb für ihre Telefondienstleistung mit zwei TV-Werbespots, und zwar mit dem Spot "K-13" von 30 Sekunden Dauer und mit dem Spot "K-14" von 20 Sekunden Dauer (vgl. die Aufzeichnungen auf der CD-ROM 71/03, d. i. die Anlage zum Schriftsatz der Klägerin vom 19. Dezember 2003 der Akte gleichen Rubrums OLG Hamburg 3 U 71/03; vgl. dazu noch die Story-Boards der TV-Spot-Sendungen, und zwar für den Spot "K-13" vom 22. März 2003: Anlage K 13 nebst Anlage B 3 Seite 1 und für den Spot "K-14" vom 23. März 2003: Anlage K 14 nebst Anlage B 3 Seite 2).
Rechtsprechung
OLG Celle, 05.01.2004 - 4 W 217/03 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- openjur.de
Wohnungseigentümerbeschluss: Gültigkeit der Erhebung einer Sonderumlage zur Behebung eines Liquiditätsmangels gegenüber dem Ersteher einer Wohnung in der Zwangsversteigerung
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
§ 29 Abs. 1 FGG; § 45 Abs. 1 WEG; § 27 Abs. 1 FGG; § 23 Abs. 2 WEG; § 16 Abs. 2 WEG
Beteiligung an Ausgleich von Zahlungsrückständen einer Wohneigentümergemeinschaft durch Sonderumlage; Unzureichende Liquidität der Gemeinschaft; Wirksamkeit der Ladung und des Versammlungsbeschlusses; Beachtung der Grundsätze ordnungsgemäßer Verwaltung; Erwerb von ... - Wolters Kluwer
Beteiligung an Ausgleich von Zahlungsrückständen einer Wohneigentümergemeinschaft durch Sonderumlage; Unzureichende Liquidität der Gemeinschaft; Wirksamkeit der Ladung und des Versammlungsbeschlusses; Beachtung der Grundsätze ordnungsgemäßer Verwaltung; Erwerb von ...
- RA Kotz (Volltext/Leitsatz)
WEG-Geschäftskonto - Sonderumlage zur Behebung eines Liquiditätsmangels
- iurado.de (Kurzinformation und Volltext)
Wohnungseigentümer muss auch für Altschulden vor Erwerb der Eigentumswohnung im Rahmen einer Sonderumlage haften; §§ 16 Abs. 2, 23 Abs. 2 WEG; 56 S. 2 ZVG
- Judicialis
WEG § 23 Abs. 2
- rechtsportal.de
WEG § 23 Abs. 2
Wohnungseigentum: Erhebung einer Sonderumlage zur Behebung eines Liquiditätsmangels auf dem Geschäftskonto der Gemeinschaft - ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Sonderumlage zur Behebung des Liquiditätsmangels
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)
Sonderumlage - auch für Ersteigerer?
- vermieter-ratgeber.de (Kurzinformation/Auszüge)
Zwangsversteigerung
Verfahrensgang
- AG Hameln - 12 II 6/03
- LG Hannover, 19.01.2003 - 1 T 20/03
- LG Hannover, 19.11.2003 - 1 T 20/03
- OLG Celle, 05.01.2004 - 4 W 217/03
Papierfundstellen
- ZMR 2004, 525
- BauR 2004, 557 (Ls.)
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (5)
- BGH, 21.04.1988 - V ZB 10/87
Haftung des Erwerbers für im Wohnungseigentum zusammenhängende Verbindlichkeiten
Auszug aus OLG Celle, 05.01.2004 - 4 W 217/03
Die Entscheidung des nunmehr zuständigen 5. Zivilsenats vom 21. April 1988 (vgl. BGHZ 104, 197) ist zwar zur Rückforderung von rückständigen Wohngeldvorschüssen gegenüber einem Wohnungseigentümer ergangen, der das Wohnungseigentum rechtsgeschäftlich erworben hatte.Entgegen der Ansicht der Antragstellerin ist die Möglichkeit einer derartigen, auch von dem BGH in der Entscheidung vom 21. April 1988 (a. a. O.) erörterten, rechtsmissbräuchliche Verschiebung nicht auf die Fälle beschränkt, in denen ein rechtsgeschäftlicher Erwerb von Wohnungseigentum erfolgt.
- BGH, 22.01.1987 - V ZB 3/86
Haftung des Erwerbers für Wohngeldrückstände
Auszug aus OLG Celle, 05.01.2004 - 4 W 217/03
Die hier nicht einschlägige Entscheidung des BGH vom 22. Januar 1987 (vgl. BGHZ 99, 358) betrifft nur die Nichtigkeit einer Regelung in der Teilungserklärung, wonach auch der Erwerber von Wohn oder Teileigentum in der Zwangsversteigerung für Wohngeldrückstände des Voreigentümers hafte. - BGH, 27.06.1985 - VII ZB 16/84
Wohnungseigentum: Zwangsversteigerung; weitere Anschlußwerte
Auszug aus OLG Celle, 05.01.2004 - 4 W 217/03
Nach alledem kommt es auf die in der weiteren Beschwerde erörterte Frage letztlich nicht an, ob die Rechtsprechung des 7. Zivilsenats des BGH (vgl. BGHZ 95, 118) weiter Gültigkeit hat, dass der Ersteher von Wohnungseigentum in der Zwangsversteigerung auch dann nicht für die vor dem Zuschlag angefallenen Lasten und Kosten des gemeinschaftlichen Eigentums haftet, wenn die Abrechnung eines vor dem Zuschlag abgelaufenen Wirtschaftsjahres erst nach dem Zuschlag erstellt wird. - OLG Düsseldorf, 17.08.2001 - 3 Wx 187/01
Wohnungseigentum - Sonderumlage - Zahlungspflicht des Erwerbers ab Entstehen der …
Auszug aus OLG Celle, 05.01.2004 - 4 W 217/03
Daher folgt auch der Senat auch für den hier in Rede stehenden Erwerb des Wohn und Teileigentums in der Zwangsversteigerung der Rechtsprechung des OLG Düsseldorf (vgl. NZM 2001, 1039), dass der neue Eigentümer die im Wege einer Sonderumlage beschlossenen Mittel zur Beseitigung von Liquiditätsschwierigkeiten mit bereit stellen muss. - OLG Celle, 07.02.2003 - 4 W 208/02
Wirksamkeit des Beschlusses einer Wohnungseigentümergemeinschaft; …
Auszug aus OLG Celle, 05.01.2004 - 4 W 217/03
Nach der Rechtsprechung des Senats (OLGR Celle 1996, 265; Beschluss vom 7. Februar 2003 - 4 W 208/02) ist es nicht erforderlich, dass der jeweilige Eigentümer aus der Ladung von vornherein sämtliche Einzelheiten des Gegenstandes übersehen und die Auswirkungen eines etwaigen Beschlusses in jeder Beziehung, also hier insbesondere hinsichtlich der finanziellen Belastung für die Antragstellerin erkennen muss.
- LG Saarbrücken, 27.05.2009 - 5 S 26/08
Sonderumlage vor Eigentumserwerb entstanden: Zahlungspflicht?
Der Nutzen dieser von den einzelnen Gläubigern der Wohnungseigentümergemeinschaft erbrachten Leistungen - insbesondere hinsichtlich des gekauften Heizöls und der Versicherungsbeiträge - zieht auch der Beklagte als neuer Wohnungseigentümer (…vgl. dazu BGH NJW 1988, 1910, zitiert nach juris, Rn. 21; OLG Celle ZMR 2004, 525, zitiert nach juris Rn. 12). - OLG Köln, 23.07.2004 - 16 Wx 153/04
Beschlussfassung in der Wohnungseigentümerversammlung
So ist es nicht erforderlich, dass der jeweilige Eigentümer aus der Ladung von vornherein sämtliche Einzelheiten des Gegenstandes übersehen und die Auswirkungen eines etwaigen Beschlusses in jeder Beziehung, etwa hinsichtlich der finanziellen Belastung für ihn, erkennen muss; vielmehr genügt in der Regel eine schlagwortartige Bezeichnung (vgl. OLG Celle ZMR 2004, 525, 526).
Rechtsprechung
OLG Jena, 15.01.2004 - 4 U 836/03 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- Thüringer Oberlandesgericht
./.
Horizontale Arbeitsteilung - Wolters Kluwer
Antrag auf Prozesskostenhilfe hinsichtlich Verfolgung eines Schmerzensgeldanspruchs wegen groben Behandlungsfehlers; Verpflichtungdes Arztes zur Durchführung einer Anamnese und Erhebung weiterer Befunde bei konkretem Überweisungsauftrag; Konkrete Anhaltspunkte für ...
- Judicialis
ZPO § 114; ; ZPO § 118 Abs. 1 S. 4; ; BGB § 823 Abs. 1 a.F.; ; BGB § 847 Abs. 1 a.F.
- rechtsportal.de
Schmerzensgeldanspruch wegen ärztlichem Behandlungsfehler nach Überweisung - horizontale Arbeitsteilung
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Thüringer Oberlandesgericht (Leitsatz)
./.
Horizontale Arbeitsteilung
Verfahrensgang
- LG Gera - 7 O 284/01
- OLG Jena, 15.01.2004 - 4 U 836/03
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (4)
- BGH, 05.10.1993 - VI ZR 237/92
Schadensersatz und Schmerzensgeld: Arzthaftung, Verletzung der Berichtspflicht, …
Auszug aus OLG Jena, 15.01.2004 - 4 U 836/03
Vielmehr kann er sich im Regelfall darauf verlassen, dass dies in der gebotenen Form bereits durch den erstbehandelnden Arzt geschehen ist (horizontale Arbeitsteilung; st. Rechtsprechung des BGH, vgl. z.B. in NJW 1994, 797 f.).Denn er war als Arzt, an den der Kläger zur Durchführung eines konkret bestimmten Eingriffs überwiesen worden war ("horizontale Arbeitsteilung"), nicht zur umfassenden Beratung und Behandlung des Klägers verpflichtet; er war nicht einmal berechtigt, über den ihm konkret erteilten Auftrag hinauszugehen (ständige Rechtsprechung: BGH, NJW 1994, 797, 798; OLG Oldenburg, VersR 1999, 452, 453; OLG Celle, VersR 1990, 1012, 1013; OLG Düsseldorf, VersR 1984, 643, 645).
- OLG Oldenburg, 23.12.1997 - 5 U 75/97
Schmerzensgeld wegen einer Salmonelleninfektion; Abgrenzung der …
Auszug aus OLG Jena, 15.01.2004 - 4 U 836/03
Denn er war als Arzt, an den der Kläger zur Durchführung eines konkret bestimmten Eingriffs überwiesen worden war ("horizontale Arbeitsteilung"), nicht zur umfassenden Beratung und Behandlung des Klägers verpflichtet; er war nicht einmal berechtigt, über den ihm konkret erteilten Auftrag hinauszugehen (ständige Rechtsprechung: BGH, NJW 1994, 797, 798; OLG Oldenburg, VersR 1999, 452, 453; OLG Celle, VersR 1990, 1012, 1013; OLG Düsseldorf, VersR 1984, 643, 645). - OLG Düsseldorf, 30.06.1983 - 8 U 178/80
Auszug aus OLG Jena, 15.01.2004 - 4 U 836/03
Denn er war als Arzt, an den der Kläger zur Durchführung eines konkret bestimmten Eingriffs überwiesen worden war ("horizontale Arbeitsteilung"), nicht zur umfassenden Beratung und Behandlung des Klägers verpflichtet; er war nicht einmal berechtigt, über den ihm konkret erteilten Auftrag hinauszugehen (ständige Rechtsprechung: BGH, NJW 1994, 797, 798; OLG Oldenburg, VersR 1999, 452, 453; OLG Celle, VersR 1990, 1012, 1013; OLG Düsseldorf, VersR 1984, 643, 645). - OLG Celle, 08.05.1989 - 1 U 53/88
Auszug aus OLG Jena, 15.01.2004 - 4 U 836/03
Denn er war als Arzt, an den der Kläger zur Durchführung eines konkret bestimmten Eingriffs überwiesen worden war ("horizontale Arbeitsteilung"), nicht zur umfassenden Beratung und Behandlung des Klägers verpflichtet; er war nicht einmal berechtigt, über den ihm konkret erteilten Auftrag hinauszugehen (ständige Rechtsprechung: BGH, NJW 1994, 797, 798; OLG Oldenburg, VersR 1999, 452, 453; OLG Celle, VersR 1990, 1012, 1013; OLG Düsseldorf, VersR 1984, 643, 645).
- BGH, 14.01.2010 - III ZR 188/09
Arztvertrag: Vergütungsanspruch eines vom behandelnden Arzt beauftragten …
Eine gegenseitige Überwachungspflicht besteht insoweit nicht (vgl. nur BGH, Urteile vom 26. Februar 1991 - VI ZR 344/89 - NJW 1991, 1539; 5. Oktober 1993 - VI ZR 237/92 - NJW 1994, 797, 798, und 26. Januar 1999 - VI ZR 376/97 - NJW 1999, 1779, 1780; siehe auch OLG Düsseldorf, VersR 1984, 643, 644 f; OLG Oldenburg, VersR 1999, 452, 453; OLG Jena, OLGR 2004, 140;… Quaas/Zuck, Medizinrecht, 2. Aufl., § 13, Rn. 126). - OLG Jena, 18.05.2005 - 4 U 641/04
Zur Aufklärung bei arbeitsteiliger Hinzuziehung von Physiotherapeuten
(st. Rspr. des BGH; vgl. z.B. BGH NJW 1994, 797 ff; st. Rspr. des 4. ZS, vgl. zuletzt Beschl v. 15.01.2004 - 4 U 836/03; so auch OLG Oldenburg VersR 1999, 452, 453; OLG Celle VersR 1990, 1012; OLG Düsseldorf VersR 1984, 643). - OLG Naumburg, 18.01.2008 - 1 U 77/07
Erforderlicher Behandlungsumfang bei einer Überweisung eines Patienten zu einer …
Er darf ohne Einwilligung des überweisenden Arztes eigenmächtig gar keine weitergehenden Untersuchungen durchführen, weil er damit in die Behandlung des vom Patienten gewählten Arztes eingreifen würde (vgl. BGH, Urteil v. 5. Oktober 1993, VI ZR 237/92 - NJW 1994, 797, 798; OLG Karlsruhe, Urteil v. 13. Juni 2001, 7 U 123/97 - VersR 2002, 717; OLG Stuttgart, Urteil v. 20. Juni 2000, 14 U 73/98 - VersR 2002, 98, 99 f. bzw. Thüringer OLG, Beschluss v. 15. Januar 2004, 4 U 836/03 - OLGR 2004, 140 m.w.N.).
Rechtsprechung
OLG Brandenburg, 23.09.2003 - 2 U 9/03 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- Wolters Kluwer
Schadensersatzanspruch einer Schule aus Ausstellungsvertrag ; Schadensersatzanspruch wegen Unmöglichkeit der Rückgabe
- OLG Brandenburg
- Judicialis
BbgSchulG § 67 Abs. 1; ; BbgSchulG §§ 99 ff; ; BbgSchulG § 99 Abs. 1; ; BbgSchulG § 100 Abs. 2; ; BGB § 598; ; BGB §§ 1030 ff; ; EGZPO § 26 Nr. 7
- rechtsportal.de
Haftung bei Abhandenkommen von ausgestellten Objekten von Schülern im Schulgebäude
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz frei)
Haftung, Schadensersatz - Verlust eines im Kunstunterricht hergestellten und in der Schule ausgestellten Werkes
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Potsdam, 15.01.2003 - 4 O 481/02
- OLG Brandenburg, 23.09.2003 - 2 U 9/03
Papierfundstellen
- NJW 2004, 620
Wird zitiert von ... (3)
- AG Brandenburg, 22.09.2017 - 31 C 216/16
Fahrzeugunterstellung über mehrere Jahre - Eigentumsaufgabe
Der Kläger konnte und durfte deshalb auch nicht erwarten, dass gerade sein Pkw anders behandelt und besonders von den Beklagten gesichert würde ( OLG Brandenburg , Urteil vom 23.09.2003, Az.: 2 U 9/03, u.a. in: NJW 2004, Seiten 620 f. ). - OLG Rostock, 05.03.2007 - 3 U 103/06
Schadensersatz; Leihvertrag: Ansprüche des Verleihers eines Kunstwerks wegen …
Übernimmt dagegen der Aussteller nur die Ausstellung eines wirtschaftlich unbedeutenden Gegenstandes, kann darin eine Gefälligkeitshandlung liegen (OLG Brandenburg, Urt. vom 23.09.2003 - 2 U 9/03 - NJW 2004, 620 für eine aus einem Bierfass von einem Schüler im Unterricht gefertigte Bar). - OLG Brandenburg, 11.06.2008 - 4 U 139/07
Privathaftpflichtversicherung: Abgrenzung von Verwahrungsvertrag und Gefälligkeit
Umgekehrt hat der 2. Zivilsenat des Brandenburgischen Oberlandesgerichts in einem Urteil vom 23.09.2003 - 2 U 9/03 - aus dem Umstand, dass einem durch einen Schüler im Leistungskurs "Kunst" gefertigten Kunstwerk eine wirtschaftliche Bedeutung nicht zukam, darauf geschlossen, dass den aufgrund der Entwendung des Kunstwerkes in Anspruch genommenen Schulträger keine rechtlich verbindliche Pflicht zu einer besonderen Sicherung für das Objekt getroffen habe.
Rechtsprechung
OLG Köln, 17.10.2003 - 13 W 54/03 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer
Bedeutung einer im Rahmen der Vollstreckungsgegenklage geltend gemachten Hilfsaufrechnung für eine Streitwertbemessung; Streitwertfestsetzung bei einer Vollstreckungsgegenklage im Falle der Bezifferung des Gegenstandswertes seitens des Klägers auf die von dem Beklagten ...
- Judicialis
GKG § 19 Abs. 3
- rewis.io
- rechtsportal.de
ZPO §§ 3 767
Streitwert einer nicht ausdrücklich beschränkten Vollstreckungsgegenklage - juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Aachen, 26.08.2003 - 10 O 176/03
- OLG Köln, 17.10.2003 - 13 W 54/03
- OLG Köln, 21.07.2004 - 13 U 168/03
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (5)
- OLG Düsseldorf, 19.04.1999 - 9 W 27/99
Streitwerterhöhung wegen Hilfsaufrechnung im Rahmen einer …
Auszug aus OLG Köln, 17.10.2003 - 13 W 54/03
Streitwerterhöhend hat sich jedoch die vom Kläger geltend gemachte Hilfsaufrechnung ausgewirkt, über die das Landgericht im Umfang der Vollstreckungsgegenklage rechtskraftfähig mitentschieden hat (zur entsprechenden Anwendung des § 19 Abs. 3 GKG auf eine im Rahmen der Vollstreckungsgegenklage geltend gemachte Hilfsaufrechnung siehe OLG Karlsruhe, MDR 1995, 643; OLG Düsseldorf, MDR 1999, 1092 = OLGR 1999, 477; LG Marburg, JurBüro 2002, 533). - OLG Hamm, 08.03.1991 - 12 W 2/91
Auszug aus OLG Köln, 17.10.2003 - 13 W 54/03
Anerkanntermaßen kommt gerade bei der Ermittlung des Gegenstandswertes einer nicht ausdrücklich auf einen Teil beschränkten Vollstreckungsgegenklage der Streitwertangabe des Klägers wesentliche Bedeutung zu (OLG Köln, Rpfl. 1976, 138; OLG Bamberg, JurBüro 1981, 1571; OLG Hamm, JurBüro 1991, 1237). - LG Marburg, 15.02.2002 - 3 T 26/02
Auszug aus OLG Köln, 17.10.2003 - 13 W 54/03
Streitwerterhöhend hat sich jedoch die vom Kläger geltend gemachte Hilfsaufrechnung ausgewirkt, über die das Landgericht im Umfang der Vollstreckungsgegenklage rechtskraftfähig mitentschieden hat (zur entsprechenden Anwendung des § 19 Abs. 3 GKG auf eine im Rahmen der Vollstreckungsgegenklage geltend gemachte Hilfsaufrechnung siehe OLG Karlsruhe, MDR 1995, 643; OLG Düsseldorf, MDR 1999, 1092 = OLGR 1999, 477; LG Marburg, JurBüro 2002, 533). - OLG Düsseldorf, 02.07.1981 - 6 WF 247/80
Auszug aus OLG Köln, 17.10.2003 - 13 W 54/03
Anerkanntermaßen kommt gerade bei der Ermittlung des Gegenstandswertes einer nicht ausdrücklich auf einen Teil beschränkten Vollstreckungsgegenklage der Streitwertangabe des Klägers wesentliche Bedeutung zu (OLG Köln, Rpfl. 1976, 138; OLG Bamberg, JurBüro 1981, 1571; OLG Hamm, JurBüro 1991, 1237). - OLG Karlsruhe, 03.11.1994 - 4 U 85/94
Auszug aus OLG Köln, 17.10.2003 - 13 W 54/03
Streitwerterhöhend hat sich jedoch die vom Kläger geltend gemachte Hilfsaufrechnung ausgewirkt, über die das Landgericht im Umfang der Vollstreckungsgegenklage rechtskraftfähig mitentschieden hat (zur entsprechenden Anwendung des § 19 Abs. 3 GKG auf eine im Rahmen der Vollstreckungsgegenklage geltend gemachte Hilfsaufrechnung siehe OLG Karlsruhe, MDR 1995, 643; OLG Düsseldorf, MDR 1999, 1092 = OLGR 1999, 477; LG Marburg, JurBüro 2002, 533).
- LG Bielefeld, 30.04.2014 - 18 O 264/13
Präklusion der Einwendung des Widerrufs gegen einen titulierten …
Der Streitwert wird abweichend von der bisherigen Festsetzung (§ 63 Abs. 3 GKG) auf bis zu 30.000,00 EUR festgesetzt (Streitige Restforderung: 21.756,00 EUR, wobei die in der Klageschrift erfolgte Bezifferung des Gegenstandswertes auf den Betrag der vollstreckten Restforderung eine konkludente Beschränkung des Gegenstandswertes der Vollstreckungsgegenklage darstellt (OLG Köln, OLGR 2004, 140); Auskunftsanspruch: 300, 00 EUR; Leistungsanspruch: 5.168,00 EUR). - OLG Hamm, 12.12.2011 - 5 U 73/11
Streitwert einer Vollstreckungsgegenklage gegen die Inanspruchnahme aus einer …
Soweit teilweise eine konkludente Beschränkung des Gegenstandes der Vollstreckungsgegenklage bereits in der Angabe des Streitwertes gesehen wird (vgl. OLG Köln, Beschluss vom 17.10.2003, Az. 13 W 54/03), ergibt sich eine solche Begrenzung jedenfalls im vorliegenden Fall nicht. - OLG Nürnberg, 28.02.2012 - 13 W 2538/11
Zwangsvollstreckung: Streitwert einer Vollstreckungsabwehrklage gegen die …
Dabei kommt der Angabe des Streitwerts durch die Klagepartei erhebliche Bedeutung zu (vgl. OLG Köln, OLGR Köln 2004, 140).
Rechtsprechung
OLG Hamm, 22.12.2003 - 15 W 437/03 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer
Sofortige weitere Beschwerde ; Verlängerung der Abschiebungshaft ; Verhinderung der Abschiebung ; Antrag auf Erteilung eines Passersatzpapiers ; Ursachen für die Verzögerung der Abschiebung; Sicherung der Abschiebung; Wegfall des Rechtsschutzinteresses mit dem Eintritt ...
- Judicialis
FGG § 20; ; AuslG § 57
- rewis.io
- rechtsportal.de
AuslG § 57 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 ; AuslG § 57 Abs. 3
Verlängerung der Abschiebungshaft trotz anstehendem Abschiebungstermin - Feststellung der Rechtswidrigkeit - juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de (Leitsatz)
FGG § 20; AuslG § 57 Abs. 2 Nr. 2
Verlängerung der Abschiebehaft; Rechtsschutzbedürfnis für Beschwerde nach Erledigung der Abschiebehaft
Verfahrensgang
- AG Paderborn - 11 XIV 5759
- LG Paderborn, 17.10.2003 - 2 T 147/03
- OLG Hamm, 22.12.2003 - 15 W 437/03
Papierfundstellen
- FGPrax 2004, 96
Wird zitiert von ... (6) Neu Zitiert selbst (2)
- BVerfG, 05.12.2001 - 2 BvR 527/99
Rehabilitierung bei Abschiebungshaft
Auszug aus OLG Hamm, 22.12.2003 - 15 W 437/03
Gleichwohl ist das Rechtsmittel mit dem Feststellungsantrag zulässig geblieben (vgl. BVerfG NJW 2002, 2456). - BayObLG, 07.11.2000 - 3Z BR 335/00
Verpflichtung des Ausländers, an der Beschaffung eines Identitätspapiers …
Auszug aus OLG Hamm, 22.12.2003 - 15 W 437/03
Die Verhinderung der Abschiebung setzt ein von dem Ausländer zu vertretendes pflichtwidriges Tun oder Unterlassen voraus, welches ursächlich dafür ist und auch ursächlich dafür bleibt, dass die Abschiebung innerhalb von 6 Monaten nicht durchgeführt werden kann (KG FGPrax 1995, 128; SaarlOLG FGPrax 1999, 243; BayOblG, InfAuslR 2001, 176; OLG Hamm Beschluss vom 22.08.2000 - 19 W 97/00 - Senat Beschluss vom 16.07.2002 - 15 W 277/02 - Senat Beschluss vom 23. Dezember 2002 15 W 429/02 -).
- OLG Rostock, 27.03.2006 - 3 W 16/06
Weitere Beschwerde auf Feststellung der Rechtswidrigkeit der Haftanordnung
Das Rechtsschutzbedürfnis an der Feststellung der Rechtswidrigkeit der angeordneten Haft beschränkt sich allerdings auf den Zeitraum, in dem die Haft vollzogen wurde (BayObLG, Beschluss vom 16.08.2004, Az: 4Z BR 45/04; OLG Hamm, Beschluss vom 12.12.2003, Az: 15 B 437/03, FGPrax 2004, 96;… OLG Frankfurt/a.M., Beschluss vom 01.11.2004, a.a.O.). - OLG Hamm, 08.03.2007 - 15 W 58/07
Vorbeugender Rechtsschutz im Freiheitsentziehungsverfahren
In der Konsequenz dieser Rechtsprechung hat der Senat bereits mehrfach entschieden, dass ein aus dem Grundrecht auf Gewährung effektiven Rechtsschutzes (Art. 19 Abs. 4 GG) abgeleitetes Rechtsschutzbedürfnis nur dann und nur insoweit besteht, wie es infolge des Vollzugs der gerichtlichen Entscheidung tatsächlich zu einem tiefgreifenden Eingriff in Grundrechtspositionen des Betroffenen gekommen ist (Senat FGPrax 2004, 96; FGPrax 2004, 231; Beschl. v. 23.08.2006 - 15 W 255/06 -). - OLG Hamm, 01.04.2004 - 15 W 74/04
Mögliche Feststellung der Rechtswidrigkeit einer erledigten betreuungsrechtlichen …
Diese Beurteilung des Rechtsschutzinteresses entspricht inhaltlich derjenigen, die der Senat anderweitig bereits in einer Abschiebungshaftsache (Beschluß vom 22.12.2003 - 15 W 437/03 -) vorgenommen hat.
- BayObLG, 16.08.2004 - 4Z BR 45/04
Kein Feststellungsinteresse bei nicht vollzogener Abschiebhaft
Die bloße Anordnung einer Freiheitsentziehung ohne Vollzug führt zu keinem schwerwiegenden hoheitlicher Eingriff in das grundgesetzlich geschützte Freiheitsrecht und begründet somit auch kein Feststellungsinteresse nach Erledigung der Hauptsache (vgl. BayObLG, Beschluss vom 22.12.2003, Az. 3Z BR 260/03, veröffentlicht in juris; OLG Hamm, Beschluss vom 22.12.2003, Az. 15 W 437/04, OLG Report Hamm 2004, 140; OLG Hamm vom 1.4.2004, Az. 15 W 74/04, OLG Report Hamm 2004, 208, 201 für den Fall einer nicht vollzogenen betreuungsrechtlichen Maßnahme). - OLG Frankfurt, 01.11.2004 - 20 W 350/04
Sicherungshaftanordnung im Abschiebungsverfahren: Prüfungsumfang des …
Allerdings beschränkt sich das Rechtsschutzbedürfnis an der Feststellung der Rechtswidrigkeit auf den Zeitraum, in dem die Haft vollzogen wurde (vgl. dazu BayObLG Beschluss vom 14. August 2004 in der Sache 4Z BR 45/04 dokumentiert bei Melchior; OLG Hamm Beschluss vom 12. Dezember 2003 in der Sache 15 W 437/03 = InfAuslR 2004, 212 = FGPrax 2004, 96). - OLG Rostock, 27.03.2006 - 3 W 166/05 Das Rechtsschutzbedürfnis an der Feststellung der Rechtswidrigkeit der angeordneten Haft beschränkt sich allerdings auf den Zeitraum, in dem die Haft vollzogen wurde ( BayObLG, Beschluss vom 16.08.2004, Az: 4Z BR 45/04 ; OLG Hamm, Beschluss vom 12.12.2003, Az: 15 B 437/03, FGPrax 2004, 96;… OLG Frankfurt/a.M., Beschluss vom 01.11.2004, a.a.O.).
Rechtsprechung
OLG Nürnberg, 01.10.2003 - 3 W 2509/03 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Wolters Kluwer
Veröffentlichung von Werbeanzeigen für "Fett-weg-Pillen"; Wettbewerbsverstoß wegen irreführender Werbebehauptung für Schlankheitsmittel; Verhängung von Ordnungsgeld wegen wettbewerbswidriger Werbung mit Schlankheitspillen; Problematik des unbestimmten ...
- Judicialis
- rechtsportal.de
ZPO § 890; UWG § 3
Reichweite eines Unterlassungstitels im Ordnungsgeldverfahren bei Wettbewerbswidrigkeit einer konkreten Anzeige - juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Nürnberg-Fürth - O 2594/02
- LG Nürnberg-Fürth, 30.06.2003 - 4 HKO 2594/02
- OLG Nürnberg, 01.10.2003 - 3 W 2509/03
Papierfundstellen
- GRUR 2004, 445 (Ls.)
- GRUR-RR 2004, 61
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 26.10.2000 - I ZR 180/98
TCM- Zentrum
Auszug aus OLG Nürnberg, 01.10.2003 - 3 W 2509/03
Die Schuldnerin hat unter Berufung auf die Entscheidung des BGH vom 26.10.2000 (GRUR 2001, 453 ff. - TCM - Centrum) vorgetragen, dass gegen das von dem Gläubiger erstrittene Unterlassungsurteil lediglich die identische Werbung, jedoch nicht die mit dem Ordnungsmittelantrag beanstandete Werbung verstosse.Ein solcher Unterlassungstitel erfasst dann allerdings ohne irgendwelche Zweifel nur die erneute und unveränderte wörtliche Wiedergabe der Annonce (siehe BGH im Urteil vom 26.10.2000 a.a.O. TCM - Centrum, Seite, 453 rechte Spalte).
- BGH, 11.10.1990 - I ZR 35/89
Unbestimmter Unterlassungsantrag I
Auszug aus OLG Nürnberg, 01.10.2003 - 3 W 2509/03
Eine Antwort, wie diese Prüfung vorzunehmen ist, findet sich zum einen in der Entscheidung des BGH vom 11.10.1990 (I ZR 35/39, GRUR 91, Seite 254 ff. "unbestimmter Unterlassungsantrag").
- OLG Naumburg, 28.12.2006 - 10 W 78/06
Wettbewerbswidrige Werbung einer Werkstatt mit dem Erlass der Selbstbeteiligung …
Im Kernbereich des Unterlassungsgebotes befindet sich der Schuldner selbst dann noch, wenn die neue Handlung zwar nicht gleichwertig, also nahezu identisch ist, aber dieselben sachlichen Elemente des untersagten wettbewerbsrechtlichen Verhaltens aufweist, die allein oder in ihrem Zusammenwirken die Wettbewerbswidrigkeit konkret ausmachen (vgl. BGH GRUR 1993, 157, 158; OLG Nürnberg GRUR-RR 2004, 61, 62;… Ahrens in Ahrens, Der Wettbewerbsprozess, 5. Aufl., Kapitel 65, Rdn. 9).
Rechtsprechung
OLG Hamm, 08.09.2003 - 22 U 25/03 |
Volltextveröffentlichung
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de (Leitsatz)
ZPO § 321a; EGZPO § 26 Nr. 8
Zur Anwendung des § 321a ZPO auf verfahrensabschließende Berufungsurteile des Oberlandesgerichts
Verfahrensgang
- LG Dortmund - 6 O 451/01
- OLG Hamm, 08.09.2003 - 22 U 25/03