Rechtsprechung
   OLG Köln, 27.01.2004 - 3 U 71/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,3506
OLG Köln, 27.01.2004 - 3 U 71/03 (https://dejure.org/2004,3506)
OLG Köln, Entscheidung vom 27.01.2004 - 3 U 71/03 (https://dejure.org/2004,3506)
OLG Köln, Entscheidung vom 27. Januar 2004 - 3 U 71/03 (https://dejure.org/2004,3506)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2004,3506) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (8)

  • Judicialis

    BGB § 215 n. F.; ; BGB § 255; ; BGB § 257; ; BGB § 390 S. 2; ; BGB § 404; ; BGB § 929; ; BGB § 931; ; BGB § 952; ; BGB § 985; ; BGB § 1000; ; BRAO § 51 b

  • rewis.io
  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 255; BGB § 929; BGB § 931
    Anspruch des Anwalts gegen den Mandanten auf Abtretung eines Ersatzanspruchs L

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB §§ 255 929 931
    Haftung eines Rechtsanwalts gegenüber seinem Mandanten; Abtretung eines Herausgabeanspruchs

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2004, 3569 (Ls.)
  • NJW-RR 2004, 1391
  • VersR 2005, 512 (Ls.)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (2)

  • RG, 19.12.1904 - VI 241/04

    Gläubigerrecht im Konkurse; K.O. §64

    Auszug aus OLG Köln, 27.01.2004 - 3 U 71/03
    Insoweit greifen die Bedenken, die von Oetker (MünchKom a.a.O., Rn. 18) gegenüber der herrschenden Meinung, wonach der Ersatzpflichtige mit der Abtretung des Herausgabeanspruchs gemäß § 931 BGB Eigentümer wird (Palandt-Heinrichs, a.a.O., Rn. 9; Soergel-Mertens, a.a.O., Rn. 9; Staudinger-Bittner, a.a.O., Rn. 43; RGZ 59, 367 (371)), geäußert worden sind, hier nicht Platz.
  • BGH, 12.12.1996 - IX ZR 214/95

    Berechtigung zum Vorsteuerabzug bei Lieferung von Tierarzneimitteln

    Auszug aus OLG Köln, 27.01.2004 - 3 U 71/03
    Der Anspruch auf Eigentumsübertragung an dem Schlepper ergibt sich nicht aus dem Wandlungsanspruch des Beklagten, den der Kläger zu 2. hat verjähren lassen; vielmehr kann er nur aus einer entsprechenden Anwendung des § 255 BGB hergeleitet werden, der Ausdruck des schadensersatzrechtlichen Bereicherungsverbots ist und verhindern soll, dass der Geschädigte einen doppelten Ausgleich erhält (Palandt-Heinrichs, a.a.O. Rn. 1; Soergel/Mertens a.a.O., Rn. 3; BGH NJW 97, 1008 f. (1012)).
  • OLG Hamburg, 25.03.2004 - 3 U 151/03

    Zur Zulässigkeit eines TV-Spots, bei dem es sich um eine vergleichende

    Die Klägerin warb für ihre Telefondienstleistung mit einem TV-Werbespot von 30 Sekunden Dauer (vgl. die Aufzeichnung auf der CD-ROM 71/03, d. i. die Anlage zum Schriftsatz der Klägerin vom 19. Dezember 2003 der Verfügungsakte gleichen Rubrums OLG Hamburg 3 U 71/03; vgl. dazu vorliegend noch das Story-Board der TV-Spot-Sendung vom 17. Januar 2003: Anlage K 5, vgl. Anlage B 1).

    Die dagegen gerichtete Berufung der Beklagten ist durch Urteil des Senats vom 25. März 2004 zurückgewiesen worden (OLG Hamburg 3 U 71/03).

    Auf die Beiakte OLG Hamburg 3 U 71/03 mit allen Entscheidungen wird Bezug genommen.

    Hinsichtlich des weiteren Vorbringens der Parteien und der von ihnen überreichten Anlagen wird ergänzend auf den gesamten Akteninhalt einschließlich der Beiakte OLG Hamburg 3 U 71/03 (= Landgericht Hamburg 416 O 9/03) Bezug genommen, insbesondere auf den Werbespot, der - wie ausgeführt - auf der CD-ROM 71/03 aufgezeichnet ist (vgl. dazu Anlagen K 5 und B 1) und den der Senat in der Berufungsverhandlung betreffend das parallele Verfügungsverfahren (Beiakte OLG Hamburg 3 U 71/03) vorgeführt und sich mit allen Beteiligten angesehen hat.

    Diesen Werbespot hat sich der Senat - wie ausgeführt - in der Berufungsverhandlung zum parallelen Verfügungsverfahren (Beiakte OLG Hamburg 3 U 71/03) angesehen.

  • OLG Hamm, 27.01.2023 - 11 U 60/20

    Öffentlich-rechtliche Verwahrung; Amtshaftung; Beschlagnahme; Sicherstellung;

    Dementsprechend kann das beklagte Land grundsätzlich die Abtretung des Herausgabeanspruchs verlangen, wodurch auch das Eigentum an dem Fahrzeug gemäß § 931 BGB übergehen würde (OLG Köln, Urteil vom 27.01.2004 - 3 U 71/03, juris Rn. 4; Bittner/Kolbe , in: Staudinger, BGB, Neubearbeitung 2019, § 255 Rn. 21 m. w. N.).
  • OLG Hamburg, 25.03.2004 - 3 U 184/03

    Zur Streitwertbewertung eines Unterlassungsantrags - Zur irreführenden

    Die Klägerin warb für ihre Telefondienstleistung mit einem TV-Werbespot von 30 Sekunden Dauer (vgl. die Aufzeichnung auf der CD-ROM 71/03, d. i. die Anlage zum Schriftsatz der Klägerin vom 19. Dezember 2003 der Akte gleichen Rubrums OLG Hamburg 3 U 71/03; vgl. dazu vorliegend noch das Story-Board der TV-Spot-Sendung vom 25. Januar 2003: Anlage K 7, vgl. Anlage B 3).
  • OLG Brandenburg, 18.10.2011 - 2 U 35/09

    Amtshaftung: Haftung einer Gemeinde gegenüber Dritten für Falschauskunft über die

    Nicht erforderlich ist dabei nach anerkannter Rechtsprechung der völlige Verlust des Rechts, es genügt eine Entwertung (vgl. OLG Köln, NJW-RR 2004, 1391).
  • OLG Köln, 27.03.2008 - 18 U 160/06

    Vorliegen der §§ 27 Abs. 3 S. 1, 183 Abs. 2 S. 1 AktG bzw. einer verdeckten

    Damit oblag es dem Kläger, sich zu dem Verbleib der "Edit"-Assets substantiiert zu erklären und seinen Klageantrag gegebenenfalls entsprechend anzupassen, weil ein der A.Com insoweit gegen die Schuldnerin zustehender Anspruch auf Herausgabe der Assets an die ihr schadensersatzverpflichtete Beklagte abzutreten wäre (arg. § 255 BGB; vgl. OLG Köln - 3. Zivilsenat - NJW-RR 2004, 1391f.).
  • OLG Hamburg, 06.05.2004 - 3 U 203/03

    Zur Zulässigkeit der vergleichenden Preis-Werbung eines Telefondienstanbieters

    Die Beklagte warb für ihre Telefondienstleistung mit zwei TV-Werbespots, und zwar mit dem Spot "K-13" von 30 Sekunden Dauer und mit dem Spot "K-14" von 20 Sekunden Dauer (vgl. die Aufzeichnungen auf der CD-ROM 71/03, d. i. die Anlage zum Schriftsatz der Klägerin vom 19. Dezember 2003 der Akte gleichen Rubrums OLG Hamburg 3 U 71/03; vgl. dazu noch die Story-Boards der TV-Spot-Sendungen, und zwar für den Spot "K-13" vom 22. März 2003: Anlage K 13 nebst Anlage B 3 Seite 1 und für den Spot "K-14" vom 23. März 2003: Anlage K 14 nebst Anlage B 3 Seite 2).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   OLG Celle, 05.01.2004 - 4 W 217/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,4398
OLG Celle, 05.01.2004 - 4 W 217/03 (https://dejure.org/2004,4398)
OLG Celle, Entscheidung vom 05.01.2004 - 4 W 217/03 (https://dejure.org/2004,4398)
OLG Celle, Entscheidung vom 05. Januar 2004 - 4 W 217/03 (https://dejure.org/2004,4398)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2004,4398) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de

    Wohnungseigentümerbeschluss: Gültigkeit der Erhebung einer Sonderumlage zur Behebung eines Liquiditätsmangels gegenüber dem Ersteher einer Wohnung in der Zwangsversteigerung

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 29 Abs. 1 FGG; § 45 Abs. 1 WEG; § 27 Abs. 1 FGG; § 23 Abs. 2 WEG; § 16 Abs. 2 WEG
    Beteiligung an Ausgleich von Zahlungsrückständen einer Wohneigentümergemeinschaft durch Sonderumlage; Unzureichende Liquidität der Gemeinschaft; Wirksamkeit der Ladung und des Versammlungsbeschlusses; Beachtung der Grundsätze ordnungsgemäßer Verwaltung; Erwerb von ...

  • Wolters Kluwer

    Beteiligung an Ausgleich von Zahlungsrückständen einer Wohneigentümergemeinschaft durch Sonderumlage; Unzureichende Liquidität der Gemeinschaft; Wirksamkeit der Ladung und des Versammlungsbeschlusses; Beachtung der Grundsätze ordnungsgemäßer Verwaltung; Erwerb von ...

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    WEG-Geschäftskonto - Sonderumlage zur Behebung eines Liquiditätsmangels

  • iurado.de (Kurzinformation und Volltext)

    Wohnungseigentümer muss auch für Altschulden vor Erwerb der Eigentumswohnung im Rahmen einer Sonderumlage haften; §§ 16 Abs. 2, 23 Abs. 2 WEG; 56 S. 2 ZVG

  • Judicialis

    WEG § 23 Abs. 2

  • rechtsportal.de

    WEG § 23 Abs. 2
    Wohnungseigentum: Erhebung einer Sonderumlage zur Behebung eines Liquiditätsmangels auf dem Geschäftskonto der Gemeinschaft

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Sonderumlage zur Behebung des Liquiditätsmangels

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZMR 2004, 525
  • BauR 2004, 557 (Ls.)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 21.04.1988 - V ZB 10/87

    Haftung des Erwerbers für im Wohnungseigentum zusammenhängende Verbindlichkeiten

    Auszug aus OLG Celle, 05.01.2004 - 4 W 217/03
    Die Entscheidung des nunmehr zuständigen 5. Zivilsenats vom 21. April 1988 (vgl. BGHZ 104, 197) ist zwar zur Rückforderung von rückständigen Wohngeldvorschüssen gegenüber einem Wohnungseigentümer ergangen, der das Wohnungseigentum rechtsgeschäftlich erworben hatte.

    Entgegen der Ansicht der Antragstellerin ist die Möglichkeit einer derartigen, auch von dem BGH in der Entscheidung vom 21. April 1988 (a. a. O.) erörterten, rechtsmissbräuchliche Verschiebung nicht auf die Fälle beschränkt, in denen ein rechtsgeschäftlicher Erwerb von Wohnungseigentum erfolgt.

  • BGH, 22.01.1987 - V ZB 3/86

    Haftung des Erwerbers für Wohngeldrückstände

    Auszug aus OLG Celle, 05.01.2004 - 4 W 217/03
    Die hier nicht einschlägige Entscheidung des BGH vom 22. Januar 1987 (vgl. BGHZ 99, 358) betrifft nur die Nichtigkeit einer Regelung in der Teilungserklärung, wonach auch der Erwerber von Wohn oder Teileigentum in der Zwangsversteigerung für Wohngeldrückstände des Voreigentümers hafte.
  • BGH, 27.06.1985 - VII ZB 16/84

    Wohnungseigentum: Zwangsversteigerung; weitere Anschlußwerte

    Auszug aus OLG Celle, 05.01.2004 - 4 W 217/03
    Nach alledem kommt es auf die in der weiteren Beschwerde erörterte Frage letztlich nicht an, ob die Rechtsprechung des 7. Zivilsenats des BGH (vgl. BGHZ 95, 118) weiter Gültigkeit hat, dass der Ersteher von Wohnungseigentum in der Zwangsversteigerung auch dann nicht für die vor dem Zuschlag angefallenen Lasten und Kosten des gemeinschaftlichen Eigentums haftet, wenn die Abrechnung eines vor dem Zuschlag abgelaufenen Wirtschaftsjahres erst nach dem Zuschlag erstellt wird.
  • OLG Düsseldorf, 17.08.2001 - 3 Wx 187/01

    Wohnungseigentum - Sonderumlage - Zahlungspflicht des Erwerbers ab Entstehen der

    Auszug aus OLG Celle, 05.01.2004 - 4 W 217/03
    Daher folgt auch der Senat auch für den hier in Rede stehenden Erwerb des Wohn und Teileigentums in der Zwangsversteigerung der Rechtsprechung des OLG Düsseldorf (vgl. NZM 2001, 1039), dass der neue Eigentümer die im Wege einer Sonderumlage beschlossenen Mittel zur Beseitigung von Liquiditätsschwierigkeiten mit bereit stellen muss.
  • OLG Celle, 07.02.2003 - 4 W 208/02

    Wirksamkeit des Beschlusses einer Wohnungseigentümergemeinschaft;

    Auszug aus OLG Celle, 05.01.2004 - 4 W 217/03
    Nach der Rechtsprechung des Senats (OLGR Celle 1996, 265; Beschluss vom 7. Februar 2003 - 4 W 208/02) ist es nicht erforderlich, dass der jeweilige Eigentümer aus der Ladung von vornherein sämtliche Einzelheiten des Gegenstandes übersehen und die Auswirkungen eines etwaigen Beschlusses in jeder Beziehung, also hier insbesondere hinsichtlich der finanziellen Belastung für die Antragstellerin erkennen muss.
  • LG Saarbrücken, 27.05.2009 - 5 S 26/08

    Sonderumlage vor Eigentumserwerb entstanden: Zahlungspflicht?

    Der Nutzen dieser von den einzelnen Gläubigern der Wohnungseigentümergemeinschaft erbrachten Leistungen - insbesondere hinsichtlich des gekauften Heizöls und der Versicherungsbeiträge - zieht auch der Beklagte als neuer Wohnungseigentümer (vgl. dazu BGH NJW 1988, 1910, zitiert nach juris, Rn. 21; OLG Celle ZMR 2004, 525, zitiert nach juris Rn. 12).
  • OLG Köln, 23.07.2004 - 16 Wx 153/04

    Beschlussfassung in der Wohnungseigentümerversammlung

    So ist es nicht erforderlich, dass der jeweilige Eigentümer aus der Ladung von vornherein sämtliche Einzelheiten des Gegenstandes übersehen und die Auswirkungen eines etwaigen Beschlusses in jeder Beziehung, etwa hinsichtlich der finanziellen Belastung für ihn, erkennen muss; vielmehr genügt in der Regel eine schlagwortartige Bezeichnung (vgl. OLG Celle ZMR 2004, 525, 526).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   OLG Jena, 15.01.2004 - 4 U 836/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,8032
OLG Jena, 15.01.2004 - 4 U 836/03 (https://dejure.org/2004,8032)
OLG Jena, Entscheidung vom 15.01.2004 - 4 U 836/03 (https://dejure.org/2004,8032)
OLG Jena, Entscheidung vom 15. Januar 2004 - 4 U 836/03 (https://dejure.org/2004,8032)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2004,8032) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • Thüringer Oberlandesgericht

    ./.
    Horizontale Arbeitsteilung

  • Wolters Kluwer

    Antrag auf Prozesskostenhilfe hinsichtlich Verfolgung eines Schmerzensgeldanspruchs wegen groben Behandlungsfehlers; Verpflichtungdes Arztes zur Durchführung einer Anamnese und Erhebung weiterer Befunde bei konkretem Überweisungsauftrag; Konkrete Anhaltspunkte für ...

  • Judicialis

    ZPO § 114; ; ZPO § 118 Abs. 1 S. 4; ; BGB § 823 Abs. 1 a.F.; ; BGB § 847 Abs. 1 a.F.

  • rechtsportal.de

    Schmerzensgeldanspruch wegen ärztlichem Behandlungsfehler nach Überweisung - horizontale Arbeitsteilung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Verfahrensgang

  • LG Gera - 7 O 284/01
  • OLG Jena, 15.01.2004 - 4 U 836/03
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 05.10.1993 - VI ZR 237/92

    Schadensersatz und Schmerzensgeld: Arzthaftung, Verletzung der Berichtspflicht,

    Auszug aus OLG Jena, 15.01.2004 - 4 U 836/03
    Vielmehr kann er sich im Regelfall darauf verlassen, dass dies in der gebotenen Form bereits durch den erstbehandelnden Arzt geschehen ist (horizontale Arbeitsteilung; st. Rechtsprechung des BGH, vgl. z.B. in NJW 1994, 797 f.).

    Denn er war als Arzt, an den der Kläger zur Durchführung eines konkret bestimmten Eingriffs überwiesen worden war ("horizontale Arbeitsteilung"), nicht zur umfassenden Beratung und Behandlung des Klägers verpflichtet; er war nicht einmal berechtigt, über den ihm konkret erteilten Auftrag hinauszugehen (ständige Rechtsprechung: BGH, NJW 1994, 797, 798; OLG Oldenburg, VersR 1999, 452, 453; OLG Celle, VersR 1990, 1012, 1013; OLG Düsseldorf, VersR 1984, 643, 645).

  • OLG Oldenburg, 23.12.1997 - 5 U 75/97

    Schmerzensgeld wegen einer Salmonelleninfektion; Abgrenzung der

    Auszug aus OLG Jena, 15.01.2004 - 4 U 836/03
    Denn er war als Arzt, an den der Kläger zur Durchführung eines konkret bestimmten Eingriffs überwiesen worden war ("horizontale Arbeitsteilung"), nicht zur umfassenden Beratung und Behandlung des Klägers verpflichtet; er war nicht einmal berechtigt, über den ihm konkret erteilten Auftrag hinauszugehen (ständige Rechtsprechung: BGH, NJW 1994, 797, 798; OLG Oldenburg, VersR 1999, 452, 453; OLG Celle, VersR 1990, 1012, 1013; OLG Düsseldorf, VersR 1984, 643, 645).
  • OLG Düsseldorf, 30.06.1983 - 8 U 178/80
    Auszug aus OLG Jena, 15.01.2004 - 4 U 836/03
    Denn er war als Arzt, an den der Kläger zur Durchführung eines konkret bestimmten Eingriffs überwiesen worden war ("horizontale Arbeitsteilung"), nicht zur umfassenden Beratung und Behandlung des Klägers verpflichtet; er war nicht einmal berechtigt, über den ihm konkret erteilten Auftrag hinauszugehen (ständige Rechtsprechung: BGH, NJW 1994, 797, 798; OLG Oldenburg, VersR 1999, 452, 453; OLG Celle, VersR 1990, 1012, 1013; OLG Düsseldorf, VersR 1984, 643, 645).
  • OLG Celle, 08.05.1989 - 1 U 53/88
    Auszug aus OLG Jena, 15.01.2004 - 4 U 836/03
    Denn er war als Arzt, an den der Kläger zur Durchführung eines konkret bestimmten Eingriffs überwiesen worden war ("horizontale Arbeitsteilung"), nicht zur umfassenden Beratung und Behandlung des Klägers verpflichtet; er war nicht einmal berechtigt, über den ihm konkret erteilten Auftrag hinauszugehen (ständige Rechtsprechung: BGH, NJW 1994, 797, 798; OLG Oldenburg, VersR 1999, 452, 453; OLG Celle, VersR 1990, 1012, 1013; OLG Düsseldorf, VersR 1984, 643, 645).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   OLG Brandenburg, 23.09.2003 - 2 U 9/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,6568
OLG Brandenburg, 23.09.2003 - 2 U 9/03 (https://dejure.org/2003,6568)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 23.09.2003 - 2 U 9/03 (https://dejure.org/2003,6568)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 23. September 2003 - 2 U 9/03 (https://dejure.org/2003,6568)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2003,6568) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer

    Schadensersatzanspruch einer Schule aus Ausstellungsvertrag ; Schadensersatzanspruch wegen Unmöglichkeit der Rückgabe

  • OLG Brandenburg PDF
  • Judicialis

    BbgSchulG § 67 Abs. 1; ; BbgSchulG §§ 99 ff; ; BbgSchulG § 99 Abs. 1; ; BbgSchulG § 100 Abs. 2; ; BGB § 598; ; BGB §§ 1030 ff; ; EGZPO § 26 Nr. 7

  • rechtsportal.de

    Haftung bei Abhandenkommen von ausgestellten Objekten von Schülern im Schulgebäude

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz frei)

    Haftung, Schadensersatz - Verlust eines im Kunstunterricht hergestellten und in der Schule ausgestellten Werkes

  • juris (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2004, 620
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)

  • AG Brandenburg, 22.09.2017 - 31 C 216/16

    Fahrzeugunterstellung über mehrere Jahre - Eigentumsaufgabe

    Der Kläger konnte und durfte deshalb auch nicht erwarten, dass gerade sein Pkw anders behandelt und besonders von den Beklagten gesichert würde ( OLG Brandenburg , Urteil vom 23.09.2003, Az.: 2 U 9/03, u.a. in: NJW 2004, Seiten 620 f. ).
  • OLG Rostock, 05.03.2007 - 3 U 103/06

    Schadensersatz; Leihvertrag: Ansprüche des Verleihers eines Kunstwerks wegen

    Übernimmt dagegen der Aussteller nur die Ausstellung eines wirtschaftlich unbedeutenden Gegenstandes, kann darin eine Gefälligkeitshandlung liegen (OLG Brandenburg, Urt. vom 23.09.2003 - 2 U 9/03 - NJW 2004, 620 für eine aus einem Bierfass von einem Schüler im Unterricht gefertigte Bar).
  • OLG Brandenburg, 11.06.2008 - 4 U 139/07

    Privathaftpflichtversicherung: Abgrenzung von Verwahrungsvertrag und Gefälligkeit

    Umgekehrt hat der 2. Zivilsenat des Brandenburgischen Oberlandesgerichts in einem Urteil vom 23.09.2003 - 2 U 9/03 - aus dem Umstand, dass einem durch einen Schüler im Leistungskurs "Kunst" gefertigten Kunstwerk eine wirtschaftliche Bedeutung nicht zukam, darauf geschlossen, dass den aufgrund der Entwendung des Kunstwerkes in Anspruch genommenen Schulträger keine rechtlich verbindliche Pflicht zu einer besonderen Sicherung für das Objekt getroffen habe.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   OLG Köln, 17.10.2003 - 13 W 54/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,10823
OLG Köln, 17.10.2003 - 13 W 54/03 (https://dejure.org/2003,10823)
OLG Köln, Entscheidung vom 17.10.2003 - 13 W 54/03 (https://dejure.org/2003,10823)
OLG Köln, Entscheidung vom 17. Oktober 2003 - 13 W 54/03 (https://dejure.org/2003,10823)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2003,10823) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer

    Bedeutung einer im Rahmen der Vollstreckungsgegenklage geltend gemachten Hilfsaufrechnung für eine Streitwertbemessung; Streitwertfestsetzung bei einer Vollstreckungsgegenklage im Falle der Bezifferung des Gegenstandswertes seitens des Klägers auf die von dem Beklagten ...

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (5)

  • OLG Düsseldorf, 19.04.1999 - 9 W 27/99

    Streitwerterhöhung wegen Hilfsaufrechnung im Rahmen einer

    Auszug aus OLG Köln, 17.10.2003 - 13 W 54/03
    Streitwerterhöhend hat sich jedoch die vom Kläger geltend gemachte Hilfsaufrechnung ausgewirkt, über die das Landgericht im Umfang der Vollstreckungsgegenklage rechtskraftfähig mitentschieden hat (zur entsprechenden Anwendung des § 19 Abs. 3 GKG auf eine im Rahmen der Vollstreckungsgegenklage geltend gemachte Hilfsaufrechnung siehe OLG Karlsruhe, MDR 1995, 643; OLG Düsseldorf, MDR 1999, 1092 = OLGR 1999, 477; LG Marburg, JurBüro 2002, 533).
  • OLG Hamm, 08.03.1991 - 12 W 2/91
    Auszug aus OLG Köln, 17.10.2003 - 13 W 54/03
    Anerkanntermaßen kommt gerade bei der Ermittlung des Gegenstandswertes einer nicht ausdrücklich auf einen Teil beschränkten Vollstreckungsgegenklage der Streitwertangabe des Klägers wesentliche Bedeutung zu (OLG Köln, Rpfl. 1976, 138; OLG Bamberg, JurBüro 1981, 1571; OLG Hamm, JurBüro 1991, 1237).
  • LG Marburg, 15.02.2002 - 3 T 26/02
    Auszug aus OLG Köln, 17.10.2003 - 13 W 54/03
    Streitwerterhöhend hat sich jedoch die vom Kläger geltend gemachte Hilfsaufrechnung ausgewirkt, über die das Landgericht im Umfang der Vollstreckungsgegenklage rechtskraftfähig mitentschieden hat (zur entsprechenden Anwendung des § 19 Abs. 3 GKG auf eine im Rahmen der Vollstreckungsgegenklage geltend gemachte Hilfsaufrechnung siehe OLG Karlsruhe, MDR 1995, 643; OLG Düsseldorf, MDR 1999, 1092 = OLGR 1999, 477; LG Marburg, JurBüro 2002, 533).
  • OLG Düsseldorf, 02.07.1981 - 6 WF 247/80
    Auszug aus OLG Köln, 17.10.2003 - 13 W 54/03
    Anerkanntermaßen kommt gerade bei der Ermittlung des Gegenstandswertes einer nicht ausdrücklich auf einen Teil beschränkten Vollstreckungsgegenklage der Streitwertangabe des Klägers wesentliche Bedeutung zu (OLG Köln, Rpfl. 1976, 138; OLG Bamberg, JurBüro 1981, 1571; OLG Hamm, JurBüro 1991, 1237).
  • OLG Karlsruhe, 03.11.1994 - 4 U 85/94
    Auszug aus OLG Köln, 17.10.2003 - 13 W 54/03
    Streitwerterhöhend hat sich jedoch die vom Kläger geltend gemachte Hilfsaufrechnung ausgewirkt, über die das Landgericht im Umfang der Vollstreckungsgegenklage rechtskraftfähig mitentschieden hat (zur entsprechenden Anwendung des § 19 Abs. 3 GKG auf eine im Rahmen der Vollstreckungsgegenklage geltend gemachte Hilfsaufrechnung siehe OLG Karlsruhe, MDR 1995, 643; OLG Düsseldorf, MDR 1999, 1092 = OLGR 1999, 477; LG Marburg, JurBüro 2002, 533).
  • LG Bielefeld, 30.04.2014 - 18 O 264/13

    Präklusion der Einwendung des Widerrufs gegen einen titulierten

    Der Streitwert wird abweichend von der bisherigen Festsetzung (§ 63 Abs. 3 GKG) auf bis zu 30.000,00 EUR festgesetzt (Streitige Restforderung: 21.756,00 EUR, wobei die in der Klageschrift erfolgte Bezifferung des Gegenstandswertes auf den Betrag der vollstreckten Restforderung eine konkludente Beschränkung des Gegenstandswertes der Vollstreckungsgegenklage darstellt (OLG Köln, OLGR 2004, 140); Auskunftsanspruch: 300, 00 EUR; Leistungsanspruch: 5.168,00 EUR).
  • OLG Hamm, 12.12.2011 - 5 U 73/11

    Streitwert einer Vollstreckungsgegenklage gegen die Inanspruchnahme aus einer

    Soweit teilweise eine konkludente Beschränkung des Gegenstandes der Vollstreckungsgegenklage bereits in der Angabe des Streitwertes gesehen wird (vgl. OLG Köln, Beschluss vom 17.10.2003, Az. 13 W 54/03), ergibt sich eine solche Begrenzung jedenfalls im vorliegenden Fall nicht.
  • OLG Nürnberg, 28.02.2012 - 13 W 2538/11

    Zwangsvollstreckung: Streitwert einer Vollstreckungsabwehrklage gegen die

    Dabei kommt der Angabe des Streitwerts durch die Klagepartei erhebliche Bedeutung zu (vgl. OLG Köln, OLGR Köln 2004, 140).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   OLG Hamm, 22.12.2003 - 15 W 437/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,4529
OLG Hamm, 22.12.2003 - 15 W 437/03 (https://dejure.org/2003,4529)
OLG Hamm, Entscheidung vom 22.12.2003 - 15 W 437/03 (https://dejure.org/2003,4529)
OLG Hamm, Entscheidung vom 22. Dezember 2003 - 15 W 437/03 (https://dejure.org/2003,4529)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2003,4529) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer

    Sofortige weitere Beschwerde ; Verlängerung der Abschiebungshaft ; Verhinderung der Abschiebung ; Antrag auf Erteilung eines Passersatzpapiers ; Ursachen für die Verzögerung der Abschiebung; Sicherung der Abschiebung; Wegfall des Rechtsschutzinteresses mit dem Eintritt ...

  • Judicialis

    FGG § 20; ; AuslG § 57

  • rewis.io
  • rechtsportal.de

    AuslG § 57 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 ; AuslG § 57 Abs. 3
    Verlängerung der Abschiebungshaft trotz anstehendem Abschiebungstermin - Feststellung der Rechtswidrigkeit

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    FGG § 20; AuslG § 57 Abs. 2 Nr. 2
    Verlängerung der Abschiebehaft; Rechtsschutzbedürfnis für Beschwerde nach Erledigung der Abschiebehaft

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FGPrax 2004, 96
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerfG, 05.12.2001 - 2 BvR 527/99

    Rehabilitierung bei Abschiebungshaft

    Auszug aus OLG Hamm, 22.12.2003 - 15 W 437/03
    Gleichwohl ist das Rechtsmittel mit dem Feststellungsantrag zulässig geblieben (vgl. BVerfG NJW 2002, 2456).
  • BayObLG, 07.11.2000 - 3Z BR 335/00

    Verpflichtung des Ausländers, an der Beschaffung eines Identitätspapiers

    Auszug aus OLG Hamm, 22.12.2003 - 15 W 437/03
    Die Verhinderung der Abschiebung setzt ein von dem Ausländer zu vertretendes pflichtwidriges Tun oder Unterlassen voraus, welches ursächlich dafür ist und auch ursächlich dafür bleibt, dass die Abschiebung innerhalb von 6 Monaten nicht durchgeführt werden kann (KG FGPrax 1995, 128; SaarlOLG FGPrax 1999, 243; BayOblG, InfAuslR 2001, 176; OLG Hamm Beschluss vom 22.08.2000 - 19 W 97/00 - Senat Beschluss vom 16.07.2002 - 15 W 277/02 - Senat Beschluss vom 23. Dezember 2002 15 W 429/02 -).
  • OLG Rostock, 27.03.2006 - 3 W 16/06

    Weitere Beschwerde auf Feststellung der Rechtswidrigkeit der Haftanordnung

    Das Rechtsschutzbedürfnis an der Feststellung der Rechtswidrigkeit der angeordneten Haft beschränkt sich allerdings auf den Zeitraum, in dem die Haft vollzogen wurde (BayObLG, Beschluss vom 16.08.2004, Az: 4Z BR 45/04; OLG Hamm, Beschluss vom 12.12.2003, Az: 15 B 437/03, FGPrax 2004, 96; OLG Frankfurt/a.M., Beschluss vom 01.11.2004, a.a.O.).
  • OLG Hamm, 08.03.2007 - 15 W 58/07

    Vorbeugender Rechtsschutz im Freiheitsentziehungsverfahren

    In der Konsequenz dieser Rechtsprechung hat der Senat bereits mehrfach entschieden, dass ein aus dem Grundrecht auf Gewährung effektiven Rechtsschutzes (Art. 19 Abs. 4 GG) abgeleitetes Rechtsschutzbedürfnis nur dann und nur insoweit besteht, wie es infolge des Vollzugs der gerichtlichen Entscheidung tatsächlich zu einem tiefgreifenden Eingriff in Grundrechtspositionen des Betroffenen gekommen ist (Senat FGPrax 2004, 96; FGPrax 2004, 231; Beschl. v. 23.08.2006 - 15 W 255/06 -).
  • OLG Hamm, 01.04.2004 - 15 W 74/04

    Mögliche Feststellung der Rechtswidrigkeit einer erledigten betreuungsrechtlichen

    Diese Beurteilung des Rechtsschutzinteresses entspricht inhaltlich derjenigen, die der Senat anderweitig bereits in einer Abschiebungshaftsache (Beschluß vom 22.12.2003 - 15 W 437/03 -) vorgenommen hat.
  • BayObLG, 16.08.2004 - 4Z BR 45/04

    Kein Feststellungsinteresse bei nicht vollzogener Abschiebhaft

    Die bloße Anordnung einer Freiheitsentziehung ohne Vollzug führt zu keinem schwerwiegenden hoheitlicher Eingriff in das grundgesetzlich geschützte Freiheitsrecht und begründet somit auch kein Feststellungsinteresse nach Erledigung der Hauptsache (vgl. BayObLG, Beschluss vom 22.12.2003, Az. 3Z BR 260/03, veröffentlicht in juris; OLG Hamm, Beschluss vom 22.12.2003, Az. 15 W 437/04, OLG Report Hamm 2004, 140; OLG Hamm vom 1.4.2004, Az. 15 W 74/04, OLG Report Hamm 2004, 208, 201 für den Fall einer nicht vollzogenen betreuungsrechtlichen Maßnahme).
  • OLG Frankfurt, 01.11.2004 - 20 W 350/04

    Sicherungshaftanordnung im Abschiebungsverfahren: Prüfungsumfang des

    Allerdings beschränkt sich das Rechtsschutzbedürfnis an der Feststellung der Rechtswidrigkeit auf den Zeitraum, in dem die Haft vollzogen wurde (vgl. dazu BayObLG Beschluss vom 14. August 2004 in der Sache 4Z BR 45/04 dokumentiert bei Melchior; OLG Hamm Beschluss vom 12. Dezember 2003 in der Sache 15 W 437/03 = InfAuslR 2004, 212 = FGPrax 2004, 96).
  • OLG Rostock, 27.03.2006 - 3 W 166/05
    Das Rechtsschutzbedürfnis an der Feststellung der Rechtswidrigkeit der angeordneten Haft beschränkt sich allerdings auf den Zeitraum, in dem die Haft vollzogen wurde ( BayObLG, Beschluss vom 16.08.2004, Az: 4Z BR 45/04 ; OLG Hamm, Beschluss vom 12.12.2003, Az: 15 B 437/03, FGPrax 2004, 96; OLG Frankfurt/a.M., Beschluss vom 01.11.2004, a.a.O.).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   OLG Nürnberg, 01.10.2003 - 3 W 2509/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,7005
OLG Nürnberg, 01.10.2003 - 3 W 2509/03 (https://dejure.org/2003,7005)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 01.10.2003 - 3 W 2509/03 (https://dejure.org/2003,7005)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 01. Oktober 2003 - 3 W 2509/03 (https://dejure.org/2003,7005)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2003,7005) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Veröffentlichung von Werbeanzeigen für "Fett-weg-Pillen"; Wettbewerbsverstoß wegen irreführender Werbebehauptung für Schlankheitsmittel; Verhängung von Ordnungsgeld wegen wettbewerbswidriger Werbung mit Schlankheitspillen; Problematik des unbestimmten ...

  • Judicialis

    ZPO § 890; ; UWG § 3

  • rechtsportal.de

    ZPO § 890; UWG § 3
    Reichweite eines Unterlassungstitels im Ordnungsgeldverfahren bei Wettbewerbswidrigkeit einer konkreten Anzeige

  • juris (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR 2004, 445 (Ls.)
  • GRUR-RR 2004, 61
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 26.10.2000 - I ZR 180/98

    TCM- Zentrum

    Auszug aus OLG Nürnberg, 01.10.2003 - 3 W 2509/03
    Die Schuldnerin hat unter Berufung auf die Entscheidung des BGH vom 26.10.2000 (GRUR 2001, 453 ff. - TCM - Centrum) vorgetragen, dass gegen das von dem Gläubiger erstrittene Unterlassungsurteil lediglich die identische Werbung, jedoch nicht die mit dem Ordnungsmittelantrag beanstandete Werbung verstosse.

    Ein solcher Unterlassungstitel erfasst dann allerdings ohne irgendwelche Zweifel nur die erneute und unveränderte wörtliche Wiedergabe der Annonce (siehe BGH im Urteil vom 26.10.2000 a.a.O. TCM - Centrum, Seite, 453 rechte Spalte).

  • BGH, 11.10.1990 - I ZR 35/89

    Unbestimmter Unterlassungsantrag I

    Auszug aus OLG Nürnberg, 01.10.2003 - 3 W 2509/03
    Eine Antwort, wie diese Prüfung vorzunehmen ist, findet sich zum einen in der Entscheidung des BGH vom 11.10.1990 (I ZR 35/39, GRUR 91, Seite 254 ff. "unbestimmter Unterlassungsantrag").
  • OLG Naumburg, 28.12.2006 - 10 W 78/06

    Wettbewerbswidrige Werbung einer Werkstatt mit dem Erlass der Selbstbeteiligung

    Im Kernbereich des Unterlassungsgebotes befindet sich der Schuldner selbst dann noch, wenn die neue Handlung zwar nicht gleichwertig, also nahezu identisch ist, aber dieselben sachlichen Elemente des untersagten wettbewerbsrechtlichen Verhaltens aufweist, die allein oder in ihrem Zusammenwirken die Wettbewerbswidrigkeit konkret ausmachen (vgl. BGH GRUR 1993, 157, 158; OLG Nürnberg GRUR-RR 2004, 61, 62; Ahrens in Ahrens, Der Wettbewerbsprozess, 5. Aufl., Kapitel 65, Rdn. 9).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   OLG Hamm, 08.09.2003 - 22 U 25/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,23046
OLG Hamm, 08.09.2003 - 22 U 25/03 (https://dejure.org/2003,23046)
OLG Hamm, Entscheidung vom 08.09.2003 - 22 U 25/03 (https://dejure.org/2003,23046)
OLG Hamm, Entscheidung vom 08. September 2003 - 22 U 25/03 (https://dejure.org/2003,23046)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2003,23046) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    ZPO § 321a; EGZPO § 26 Nr. 8
    Zur Anwendung des § 321a ZPO auf verfahrensabschließende Berufungsurteile des Oberlandesgerichts

Verfahrensgang

  • LG Dortmund - 6 O 451/01
  • OLG Hamm, 08.09.2003 - 22 U 25/03
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht